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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich Die vorliegenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der Lettra Design Werbetechnik AG, bilden einen integrierenden Bestandteil aller Verträge mit dem jeweiligen Kunden. Die Erteilung eines Auftrages schliesst deren Anerkennung durch den Besteller mit ein. Sie gehen allfälligen Einkaufsbedingungen des Kunden in jedem Falle vor. Bestimmungen, welche von diesen AGB abweichen, können nur in schriftlicher Form gültig vereinbart werden.

2. Allgemeines 2.1. Geistiges Eigentum Entwürfe, Zeichnungen und Modelle sind Eigentum der Lettra Design Werbetechnik AG und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung und gegen Entschädigung, vervielfältigt oder Drittpersonen zugänglich gemacht werden.

2.2 Spezialanfertigungen Für Spezialanfertigungen gilt folgendes: Von der Lettra Design Werbetechnik AG hergestellte Druckunterlagen, Werkzeuge, Clichés, Muster und Zeichnungen bleiben in deren Eigentum und Besitz, auch wenn dem Käufer Kostenanteile verrechnet wurden. Das vom Käufer unterzeichnete Gut zum Druck, ist für die endgültige Druckanfertigung allein massgebend. Bei farbigen Druckausführungen gelten geringfügige farbliche Abweichungen nicht als Mängel.

2.3 Bewilligungen Für das Einholen von Bewilligungen betreffend Aufstellen oder Anbringen von Reklamen, Fassadenbeschriftungen, Lichtreklamen, Wegweisern, etc. hat der Auftraggeber zu sorgen, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.

2.4 Montage Ist ein Objekt nicht vom Stand aus zugänglich, ist dies ausdrücklich und schriftlich zu kommunizieren, damit der Monteur ein für die Zugänglichkeit passendes Arbeitsgerät (Leiter, Fahrzeug mit Dachplattform oder Hebebühne) mitführen kann.

Wir halten die Arbeitsschutzbestimmungen der SUVA, zur Vermeidung von Arbeitsunfällen jeder Zeit strikt ein.

Wenn Material durch den Besteller selbst oder bauseits montiert wird, lehnen wir jede Garantieleistung ab.

2.5 Auftragsbestätigung Die Auftragsbestätigung ist sorgfältig zu kontrollieren. Ohne schriftlichen Einwand, gilt der Auftrag nach Erhalt der Auftragsbestätigung als angenommen. Bei anschliessenden Rechnungskorrekturen, behalten wir uns die Verrechnung einer entsprechenden Gebühr vor.

2.6 Druckvorlagen vom Kunden Die Verwendung von Druckvorlagen, welche vom Besteller geliefert werden, erfolgt unter der Annahme, dass dieser die entsprechende Urheber- oder Reproduktionsrechte besitzt. Für einen allfälligen Schaden, welcher der Lettra Design Werbetechnik AG entsteht, weil Dritte Ansprüche aus Urheberrecht an solchen Druckvorlagen geltend machen, haftet alleine und vollumfänglich der Kunde.

2.7 Haftung bei Originaldruckvorlagen Gehen Originaldruckvorlagen jeglicher Art verloren, oder sind sie nicht mehr bestimmungsgemäss verwendbar, ist die Haftung der Lettra Design Werbetechnik AG auf den Materialwert, maximal jedoch auf Fr. 500.-- pro Schadenfall begrenzt. Eine weitere Haftung für direkten und indirekten Schaden wird ausdrücklich wegbedungen.

2.8 Angeliefertes Material Bei der Verarbeitung von angeliefertem Material, können wir keine Garantie übernehmen. Wir bitten Sie, vom angelieferten Material jeweils 5-10% mehr Menge für allfällige Andruckmuster, Fehldrucke oder dergleichen anzuliefern.

3. Lieferbedingungen und Verpackung 3.1. Lieferfrist Die Lettra Design Werbetechnik AG ist bemüht, den vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Lieferung aus Gründen unterblieben ist, die die Lettra Design Werbetechnik AG, trotz gebotener Sorgfalt nicht zu vertreten hat. Hierunter fallen auch Verzögerungen, die auf dem Transportweg durch die Post, Spediteure und dergleichen eintreten. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen.

3.2. Eigentumsvorbehalt und Bauhandwerkerpfand Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen im Eigentum der Lettra Design Werbetechnik AG. Die Lettra Design Werbetechnik AG behält sich vor, das Eigentum amtlichen Register eintragen zu lassen. Forderungen aus der Weiterveräusserung der gelieferten Ware sind in gleicher Weise im Voraus an die Lettra Design Werbetechnik AG abgetreten.

Die Lettra Design Werbetechnik AG behält sich zudem vor, unbezahlte Arbeiten mit einem Bauhandwerkerpfandrecht zu sichern.

3.3. Verpackung Unsere Verpackung dient nicht zur Lagerung, sondern ausschliesslich zum Versand der Ware. Selbstklebefolien müssen nach Erhalt flach ausgelegt werden oder alternativ locker mit einem grossen Rolldurchmesser gerollt werden.

4. Preise, Zahlungsbedingungen und Verpackung 4.1 Zahlungsfrist Die von der Lettra Design Werbetechnik AG gestellten Rechnungen sind innerhalb von dreissig Tagen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Nach Ablauf der dreissigtägigen Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins in der Höhe des Zinssatzes für Blankokredit der Berner Kantonalbank erhoben. Zudem sind wir berechtigt bei Zahlungsverzug weitere Lieferungen zu verweigern.

4.2 Nettopreis Die Preise verstehen sich rein netto, exkl. MWST und Versandspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten verrechnet.

4.3 Vorbehalt Rohstoff- und währungsbedingte Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4.4 Folgekosten Folgekosten aufgrund zu tätigenden Anpassungen, welche auf Unklarheiten in der Bestellung zurückzuführen sind, trägt der Kunde.

4.5 Regiearbeiten und andere Auslagen Sofern bei der Ausführung der Arbeiten in Regie oder vom Besteller angeordneten Regiearbeiten, nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Regiestunden-Ansätze der Lettra Design Werbetechnik AG. Diese verstehen sich rein netto und ohne Skonto. Die Reisezeit wird als normale Arbeitszeit ohne Überzeitzuschlag verrechnet. Montagezubehör, Lieferwagen und KM-Entschädigung werden separat in Rechnung gestellt.

4.6 Verrechnungsausschluss Der Kunde verzichtet darauf, unsere Forderungen mit allfälligen Gegenansprüchen zu verrechnen. Des Weiteren entbinden ihn allfällige Garantieansprüche nicht von seiner Zahlungspflicht.

4.7 Vorbehalt Vorauskasse Die Lettra Design Werbetechnik AG behält sich vor, Aufträge lediglich gegen vollständige Vorausbezahlung auszuführen.

5. Prüfung und Abnahme, Garantie 5.1 Ausschluss Wandelung und Minderung Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Wandelung, Minderung) werden wegbedungen, ebenso die Geltendmachung eines aus mangelhafter Lieferung irgendwie entstandenen Mangelfolgeschadens.

5.2 Garantianspruch An Stelle der Gewährleistung gemäss Obligationenrecht, gewähren wir eine Garantie von dreissig Tagen, ab Lieferdatum. Diese Garantie erstreckt sich auf alle Mängel, die nachweisbar auf schlechtes Material oder mangelhafte Fabrikation zurückzuführen sind. Nicht unter Garantie fallen Schäden, die durch unsachgemässe Handhabung oder mangelnder Sorgfalt durch den Kunden verursacht werden. Abweichende Garantievereinbarungen im Rahmen der Offertstellung, bleiben vorbehalten und gelten lediglich bei schriftlicher Vereinbarung.

5.3 Prüfung der Ware Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfangnahme zu prüfen. Allfällige Mängel sind umgehend, spätesten jedoch nach Ablauf von fünf Tagen seit der Lieferung schriftlich zu rügen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist, gilt die Ware als genehmigt.

5.4 Garantiefall lm Garantiefall sind wir berechtigt, die Ware nach unserer Wahl entweder zu reparieren oder zu ersetzen, dem Kunden eine Kaufpreisminderung zu gewähren oder eine entsprechende Gutschrift zu erteilen. Garantieansprüche berechtigen den Kunden weder zum Vertragsrücktritt, noch zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche (z.B. für Mängelfolgeschäden). Ausgeschlossen ist insbesondere auch die Haftung für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangene Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden.

6. Haftungsausschluss Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden als die in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten, sei es aus nicht gehöriger Lieferung oder anderen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung damit zusammenhängender Folgeschäden.

7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Auf sämtlichen Verträgen mit unseren Kunden findet das materielle schweizerische Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts Anwendung. Der ausschliessliche Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz der Lettra Design Werbetechnik AG.

8. Spezialitäten 8.1 Allgemeines Ein Entwurf auf der entsprechenden Fahrzeugvorlage kann im Vergleich zur effektiven Umsetzung, kleine fahrzeugbedingte Abweichungen aufweisen. Fahrzeuge sind in gereinigtem Zustand zur Beschriftung zur Verfügung zu stellen. Ein allfälliger

Mehraufwand für Fahrzeugreinigung wird nach Aufwand verrechnet. Wir empfehlen das Fahrzeug in einer Waschanlage und ohne Verwendung von Wachs zu reinigen. Zusätzlicher Aufwand z.B. für die Demontage bestehender Kleber, muss zwecks Zeitplanung im Voraus angekündigt werden.

Bei Vollverklebungen, müssen für ein qualitativhochstehendes Ergebnis, die Türgriffe im Voraus durch unseren Carrosseriespengler demontiert werden. Je nach Fahrzeugmodell ist dies nur durch einen Mechaniker der jeweiligen Marke möglich. Die Weiterverrechnung dieser Kosten behalten wir uns ausdrücklich vor.

Für auswärtige Montagen muss ein sauberer und trockener und Raum mit genügend Licht sowie einer Mindesttemperatur von +12°C, zur Verfügung gestellt werden. Bei Windowfolien können kleine Lufteinschlüsse und Streifen materialbedingt nicht ausgeschlossen werden. An einigen Stellen des Fahrzeuges wie bspw. bei Fugen zwischen zwei Carrosserieteilen kann es sein, dass die Carrosseriefarbe sichtbar bleibt. Neulackierungen müssen zwecks Ausgasung der Farbe vor einer Folierung mindestens 5 Tage trocknen.

8.2 Garantie-Ausschluss Die Haftung auf unlackierten Plastik- und Gummiteilen (z.B. Stossstangen, Zierleisten, Aussenspiegel, etc), Schäden durch den Einsatz des Heckscheibenwischers und Eiskratzers, bei Verklebungen auf Heckscheibe, Verklebung unter der empfohlenen Verklebetemperatur von +8°C, Haftungsbeeinträchtigung durch Nanobeschichtungen auf Glas und Lack, wird ausgeschlossen.

8.3 Bei kurzfristiger Terminabsage von Montagen (weniger als 48 Stunden vor Termin) behalten wir uns vor, die entstandenen Leerzeiten der Montagemitarbeiter in Rechnung zu stellen.

8.4 Magnetschilder Die Magnetschilder sind auf der Magnetseite schutzversiegelt. Bei sommerlichen und unterschiedlichen Temperaturen sowie bei ständigem mehrtägigem Gebrauch der Schilder an der KFZ-Carrosserie, entsteht zwischen denselben sogenanntes Schwitzwasser. Hierdurch kann unter Umständen ein Verkleben mit dem Autolack stattfinden. Zur Vermeidung von derartigen Gefahren sind die Magnetschilder über Nacht oder bei Nichtgebrauch zu entfernen. Tagsüber soll das Magnetschild wenigstens einmal abgenommen und wieder aufgesetzt werden. Bei unsachgemäßer Handhabung lehnt die Firma Lettra Design Werbetechnik AG jegliche Haftung ab.

Geltungsbereich dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung gilt bei jeder Bearbeitung von Personendaten der im Folgenden umschriebenen Tätigkeiten der Lettra Design Werbetechnick AG (nachfolgend «Lettra Design»).

Datenbereitstellung Die Bereitstellung bestimmter Personendaten ist für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen oder gesetzlichen Pflichten von Lettra Design unverzichtbar. Sollten Sie uns Datenschutzerklärung für die Dienstleistungen von Lettra Design nicht bereitstellen wollen, kann Lettra Design daher unter Umständen Leistungen nicht erbringen.

Marketing Unter «Marketing» werden sämtliche Tätigkeiten von Lettra Design verstanden, anhand derer potenzielle Kunden gewonnen oder bestehende Kundenbeziehungen ausgebaut werden sollen, indem deren Bedürfnisse und Verhalten analysiert und bestehende Produkte angeboten oder neue Produkte und Dienstleistungen entwickelt werden. Darunter fallen auch Massnahmen zur Kundenbeziehungspflege von bestehenden Kunden. Dies beinhaltet die Analyse Ihrer Daten, die Lettra Design im Rahmen der Vertragsdurchführung bearbeitet. Marketingmassnahmen werden auf das berechtigte Interesse von Lettra Design durchgeführt. Dort wo notwendig holt Lettra Design vorab Ihre Einwilligung ab.

Newsletter und E-Mail-Marketing Lettra Design nutzt den Kommunikationskanal E-Mail/Newsletter für den Versand von News und Angeboten oder relevanten Informationen. Lettra Design nutzt zudem E-Mails für Bestell- und Versandbestätigungen, welche dem Kunden zugestellt werden. Bei allen Arten von Newsletter/E-Mail werden die von Ihnen angegebenen Personendaten

(z.B. Name, Vorname, E-Mail-Adresse) für eine Ansprache erhoben. Die Nutzung der Internetseite von Lettra Design kann analysiert werden, die über einen Link in der E-Mail besucht wurde. Diese Information nutzt Lettra Design, um den Erfolg einer Kampagne zu messen. Diese Auswertungen erfolgen in aggregierter Form, also ohne Personenbezug. Newsletter können mit Ihrer Einwilligung sowie unter bestimmten Umständen auf Grund eines berechtigten Interesses versendet werden. Sie haben in jedem Newsletter die Möglichkeit, dem Erhalt von weiteren Newslettern zu widersprechen. Benutzen Sie dazu den im jeweiligen Newsletter vorgesehenen Link.

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Empfänger von Daten

Ein Empfänger von Daten ist jeder, dem Personendaten übermittelt oder zugänglich gemacht werden. Dabei kann es sich um Dienstleister handeln, die im Auftrag von Lettra Design Daten bearbeiten, oder Dritte, welche Personendaten zu eigenen bzw. gemeinsamen Zwecken bearbeiten. Dienstleister

Dienstleister (z.B. für IT-Lösungen) können unter gewissen Umständen

Personendaten im Auftrag von Lettra Design bearbeiten. Sie werden vertraglich zur Einhaltung der aktuell geltenden Datenschutzgesetzgebung sowie zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit verpflichtet. Sie dürfen die Daten nur zu vorbestimmten und nicht zu eigenen Zwecken bearbeiten.

Bewerbungen

Bewerbungen werden bei Lettra Design unter Verschluss gehalten und nach Ende des Bewerbungsverfahrens gelöscht.

Speicherdauer Lettra Design bearbeitet Ihre Personendaten, solange dies für die Erfüllung der in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecke erforderlich ist. Nach Erfüllung des Zwecks werden Ihre Personendaten grundsätzlich gelöscht oder anonymisiert. Ihre Personendaten können jedoch darüber hinaus weiterbearbeitet werden, etwa wegen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder für die Zeit, in der Ansprüche gegen Lettra Design geltend gemacht werden können. Die Speicherdauer richtet sich dabei massgeblich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen bzw. nach der Dauer, in welcher Ansprüche gegen Lettra Design geltend gemacht werden können.

Datensicherheit Lettra Design trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen, um Ihre Personendaten gegen Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Diese Massnahmen orientieren sich an den internationalen Standards und werden entsprechend regelmässig überprüft und wenn nötig angepasst.

Rechte der betroffenen Personen Werden Ihre Personendaten durch Lettra Design bearbeitet, können Sie im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts jederzeit und grundsätzlich kostenlos die nachfolgenden Rechte geltend machen.

- Recht auf Auskunft (Art. 8 DSG): Sie haben das Recht, über Ihre von Lettra Design bearbeiteten Personendaten Auskunft zu erhalten. Ihr Auskunftsbegehren können Sie schriftlich, wie persönlich und unter Beilage einer Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes an Lettra einreichen.

- Recht auf Berichtigung (Art. 5 Abs. 2 DSG): Lettra Design ist bemüht, Ihre Daten möglichst aktuell und richtig zu halten. Sollte Lettra Design trotzdem falsche Personendaten über Sie gespeichert haben, wird Lettra Design diese auf Ihre Aufforderung hin gerne berichtigen.

- Recht auf Löschung und Einschränkung (vgl. Art. 15 DSG): Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer Personendaten oder Einschränkung derer Bearbeitung, die nicht zwingend für die Vertragsdurchführung notwendig sind, nicht auf Grund einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Aufbewahrungspflichten) oder ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses von Lettra Design bearbeitet werden. Bei einer möglichen Verletzung Ihrer Datenschutzrechte können Sie sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden.

Ansprechstelle für Datenschutzfragen Die Gesamtverantwortung für den Datenschutz der Lettra Design trägt der Geschäftsführer Marco Zwahlen. Betroffene Personen können in Datenschutzfragen schriftlich über folgende Adressen Kontakt aufnehmen (telefonische Anfragen in Sachen Datenschutz werden nicht bearbeitet):

Lettra Design Werbetechnik AG, Marco Zwahlen, Könizstrasse 161,

3097 Bern-Liebefeld

info@lettradesign.ch

Bern, 1.September 2023

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